Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)


Erzeuger, Beförderer, Einsammler und Entsorger von gefährlichen Abfällen sind ab dem 01.04.2010 gemäß Nachweisverordnung i.V.m KRW-/AbfG zur elektronischen Nachweispflicht (Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Register) verpflichtet.

Erzeuger, die ihre gefährlichen Abfälle über einen Sammelentsorgungsnachweis ihres Einsammlers entsorgen und mittels Übernahmeschein belegen, sind von der elektronischen Form befreit, wenn pro Abfallart und Standort des Erzeugers die Mengengrenze von 20t pro Kalenderjahr nicht überschritten wird.


Für das elektronische Abfallnachweisverfahren bieten wir Ihnen umfassende Beratung und die Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen an.

Für weitere Informationen oder Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

  

 
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